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Freunde nach Hause gehen

In mehreren 1-Zimmer-Wohnungen des Trägers "Zur Untermühle Berlin" können bis zu 13 Jugendliche ab 16 Jahren aufgenommen und mulitprofessionell betreut werden. Die Hauptanlaufstelle, Treffpunkt und Büro des Teams und der Klienten  befindet sich in der Sigmaringer Str. 33, 10713 Berlin. Die Wohnungen befinden sich ebenfalls in Charlottenburg am Fehrbelliner Platz oder in Spandau in der Ruhelebener Straße.

Die jungen Menschen werden auf der Grundlage von § 34 SGB VIII im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung aufgenommen und betreut. Der Bedarf wird vom individuell zuständigen Jugendamt, das auch Kostenträger ist, festgestellt. Die Hilfe erfolgt auf Basis eines regelmäßig reflektierten Hilfeplanes. Auch eine Aufnahme über den §35a SGB VIII ist möglich.

Der Umfang der Hilfe in Form wöchentlicher Betreuungsstunden richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Jugendlichen und kann im Laufe der Betreuung variieren. 

Die untergebrachten jugendlichen erhalten Hilfe zum Lebens-unterhalt und Miete durch die Abt. wirtschaftliche Hilfe ihres Jugendamtes, bzw. durch Ausbildungsbeihilfen oder BAföG.

Neben der individuellen Betreuung in den Wohnungen führt das Team regelmäßige Gruppenangebote durch. Zu festgelegten Zeiten besteht eine telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeitenden.

  • Aktivierung und Ressourcenmobilisierung bei den Jugendlichen

  • Morgendliches Wecken nach Bedarf, auch durch persönliche Anwesenheit

  • Tagessstrukturierende Angebote & Betreuung für die Intensiv- und Regelbetreuungsform (15h und 12h)

  • Lernunterstützung, BetreuerInnenkontakte zu Schulen und Ausbildungseinrichtungen

  • Anleitung zu Haushaltsführung, Geldeinteilung, Ordnung und Pflege der Wohnung, nach individuellem Bedarf

  • Anleitung und Unterstützung bei der Klärung der individuellen materiellen Lebensgrundlagen (Anträge etc.)

  • Unterstützung bei der Gestaltung der Kontakte zu Freunden, Umfeld und den Eltern bzw. Bezugspersonen

  • Durchführung von Eltern- und Familiengesprächen (bei Minderjährigen)

  • Gesundheitsvorsorge, einschl. Suchtprävention

  • Überleitung bei planmäßiger Beendigung der Jugendhilfe in gesicherte Existenzverhältnisse

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